WIRTSCHAFTSRECHT / ARBEITSRECHT / RECHTSBERATUNG
„Aus einer Hand“
Wir kennen Ihr Unternehmen und wissen worauf es Ihnen ankommt. Dies erleichtert die Sachverhaltsermittlung und vermeidet Reibungsverluste bei der Definition und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.
Selbstverständlich beraten wir Sie im Falle einer Unternehmensgründung auch hinsichtlich der für Sie zutreffenden Rechtsform. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen setzen wir dann die gewählte Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) in die Praxis um. Nach erfolgter Gründung beraten wir Sie ebenfalls in allen übrigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.