STEUERBERATERHAFTUNG
„Auch Steuerberater können Fehler machen“
Wir haben eine besondere Erfahrung auf dem Gebiet der Steuerberaterhaftung, da unser Partner, Herr StB/RA Brüggemann in einer Vielzahl von Haftungsfällen für eine große Steuerberatungsgesellschaft tätig geworden ist. Seine Erfahrung ist, dass durch sorgfältige Sachverhaltsermittlung unter Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Regelungen und die notwendige Einbeziehung des Haftpflichtversicherers oft langwierige Prozesse vermieden werden können.