MAHNWESEN
„Liquidität sichern“
Bei hartnäckigen Zahlungsverweigerern hilft oft nur ein gerichtliches Mahnverfahren. Soweit wir für Sie die Buchführung übernehmen, können wir sofort sehen, welche Forderungen angemahnt werden müssen. Wir schlagen Ihnen dann entsprechende Zahlungserinnerungen vor, bei deren Nichtbeachtung dann ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt wird. Wir nutzen hierzu das elektronische Mahnverfahren, um Ihre Außenstände schneller realisieren zu können